Was war passiert?
Die Partei „Die PARTEI“ verkaufte Geld. Eigentlich simpel. Sie verkaufte 2014 mit der Aktion „Geld kaufen“ z.B. 100-Euro-Scheine und zwei Karten für 105 Euro. Die PARTEI machte mit dieser Aktion 240.000 Euro Einnahmen bei einem Gewinn 260 Euro Gewinn. Jetzt mag sich der ein oder andere fragen, wie das gehen soll.
Möglich macht das die Parteienfinanzierung des Bundestages. Ausgenutzt wurde dies auch davor schon (fast) unbemerkt von der AfD, die Gold nahe am Marktwert verkaufte ohne wirklich Gewinn zu generieren. Durch solche Verkäufe erhöhen die Parteien ihr Umsatzvolumen und dafür gibt es zusätzlich Gelder von der Parteienfinanzierung des Bundestages. So gibt es – bis zu einer bestimmten, vom Wahlergebnis abhängigen Höhe – für jeden Euro Einnahme einen zusätzlichen Euro vom Staat dazu. Für die 240.000 Euro Einnahmen der PARTEI kamen also weitere 240.000 Euro dazu. Wie viel die AfD mit ihren Goldverkäufen eingenommen hat ist mir derzeit nicht bekannt.
Natürlich reagierte der Bundestag auf die PARTEI Aktion und verlangte später 72.000 € aus der Parteifinanzierung zurück und zusätzlich eine Strafzahlung von über 380.000 Euro. Dagegen klagte die Partei und gewann nun auch in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.
Was der Bundestag aber beanstandete war nicht die Tatsache, dass die PARTEI „aus dem Nichts“ Geld generiert, sondern dass es in ihren Augen ein Tausch von Geld war und kein Geschäft im wirtschaftlichen Sinne. Während die AfD also Gold gegen Geld verkauft hat, hat Die PARTEI nur Geld gegen Geld getauscht. Das Verwaltungsgericht sah aber darin kein Unterschied der Art der Einnahmen und gab der PARTEI Recht.
Nun mag man zu der PARTEI stehen wie man will, dennoch bin ich ziemlich begeistert von dieser Aktion. Sie zeigt deutlich, dass es im Parteienfinanzierungssystem große Lücken gibt, die trotz allem von Parteien ausgenutzt und gleichzeitig vom Bundestag und den im Parlament sitzenden Parteien geduldet wurden. Es war nur eine Frage der Zeit wann der Bundestag eine Ausbesserung dieser Regelung vorstellt, da durch die „Geld kaufen“-Aktion nun auch die Medien auf diese Lücke aufmerksam wurde. 2016 wurde rückwirkend für 2015 die Unterstützung auf Umsatzerlöse zu einer Unterstützung von Gewinnen geändert. Später kam noch nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbotsverfahren noch die Regelung dazu verfassungsfeindliche Parteien ganz von der Parteienfinanzierung auszuschließen dazu.
Ich danke daher der PARTEI für diese Aktion, die zwar noch immer in der Gefahr steht in finanzielle Nöte zu geraten, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, aber dafür gesorgt hat, dass eine sinnlose und teure Variante für Parteien sich auf Staatskosten die Taschen voll zu machen aus der Parteienfinanzierung verschwindet.
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