Behindertenangelegenheiten Landtag NRW Politik

KW 34.2017 – Landtag NRW – Drs. 17/357 – Bundesteilhabegesetz

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Die Anfrage der Woche:

Am 14. Mai 2017 wählte ein großer Teil NRWs den neuen NRW-Landtag. Bis heute sind schon über 350 neue Dokumente und über 140 Kleine Anfragen zusammengekommen. Diese werden von mir komplett (!) durchgesehen. Auffällige Anträge, Anfragen oder Gesetzesvorlagen möchte ich hier in dieser Kategorie auseinandernehmen und durchleuchten. Der politische und gesellschaftliche Kontext soll sich hier dann auch wieder finden.

KW 34.17 Drucksache 17/357

Antwort der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 84 vom 14. Juli 2017

des Abgeordneten Josef Neumann SPD

Drucksache 17/ 164

Stillstand bei der Umsetzung der Inklusion in NRW? – Die Landesregierung muss endlich ein Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorlegen!

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird hinsichtlich der Eingliederungshilfe am 01. Januar 2018 und 01. Januar 2020 in Kraft treten. Es obliegt nun den Ländern zahlreiche Regelungen in zeitlich aufeinander folgenden Stufen in Landesrecht umzusetzen. Damit das BTHG überhaupt durchgeführt werden kann muss der neue Träger der Eingliederungshilfe noch vor dem 1. Januar 2017 durch Landesgesetz bestimmt werden. Von daher muss die neue Landesregierung zeitnah ein Landesausführungsgesetz zum BTHG vorlegen. Die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen haben das Recht darauf von der schwarz-gelben Landesregierung zu erfahren, welche konkreten Maßnahmen und zeitlichen Schritte zur Umsetzung des BTHG in Landesrecht vorgesehen sind.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 84 mit Schreiben vom 11. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen, auch im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung des BTHG, den die Landesregierung dem nordrhein-westfälischen Landtag zukommen zu lassen hat?

2. Welchen Zeitplan für die Umsetzung des BTHG gibt es?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Entsprechend dem Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wird die Landesregierung das Bundesteilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen zum Nutzen der betroffenen Menschen zügig umsetzen.

Dies gilt selbstverständlich auch und gerade für den derzeit in Ausarbeitung befindlichen Gesetzentwurf zur Umsetzung des BTHG als erstem Schritt.

3. Welche Regelungen des BTHG müssen wann landesrechtlich geregelt werden (Bitte tabellarische Darstellung nach Jahr, Benennung der Rechtsgrundlage aus dem BTHG, kurze fachliche, inhaltliche Erläuterung des Regelungszwecks und Benennung möglicher Kosten für das Land)?

Die vom Fragesteller erbetenen Angaben können unmittelbar dem Gesetzestext sowie der Gesetzesbegründung entnommen werden. Bezüglich möglicher Kosten für das Land wird auf den Bundesratsbeschluss vom 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 711/16) verwiesen. Dem- entsprechend geht die Landesregierung nach wie vor davon aus, dass der Bund im Lichte der Ergebnisse der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das BTHG vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft übernimmt.

4. Wie und mit welchen Mitteln beabsichtigt das Land seiner Verpflichtung zur Förderung der Instrumente zur zielgerichteten Erbringung von Leistungen nachzukommen?

Die Landesregierung strebt eine Umsetzung im Sinne der derzeit geltenden Regelungen des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch an, welche bereits jetzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Leistungsträger vorsehen. Dies schließt insbesondere eine Abstimmung, Koordinierung und Vernetzung der wahrzunehmenden Aufgaben sowie die Verpflichtung, Leistungsinhalte und -strukturen gemeinsam weiterzuentwickeln und zu koordinieren, ein.

5. Wie wird die Beteiligung der Verbände für Menschen mit Behinderung im Gesetzgebungsverfahren und der weiteren Durchführung des SGB IX, Teil 2, insbesondere hinsichtlich der Evidenzbeobachtung und zum Erfahrungsaustausch sichergestellt?

Zur landesrechtlichen Umsetzung des BTHG wurde in Nordrhein-Westfalen ein breiter Beteiligungsprozess organisiert, bei dem sich über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 60 unterschiedlichen Verbänden der Menschen mit Behinderungen, der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Familie eingebracht haben. Die Landesregierung wird die Erkenntnisse dieser Beteiligung im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen. Zusätzlich wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich eine Beteiligung im Rahmen der Verbändeanhörung erfolgen.

Bei der weiteren Durchführung des SGB IX, Teil 2, wird die Landesregierung, dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ folgend, die Gremien und Beteiligungsformen des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes sowie des BTHG umfassend einbinden bzw. nutzen.

Wo ist also das Problem?

An sich ist es eine legitime Anfrage an eine aktuelle Landesregierung. Anfragen dienen bekannterweise auch dazu die aktuelle Regierung zu kritisieren und ihnen „Nichtstun“ vorwerfen zu können. Der Titel „Die Landesregierung muss endlich ein Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorlegen!“ lässt vermuten, dass die Landesregierung hier ihrer Aufgabe ein Landesausführungsgesetz vorzulegen nicht schnell genug nachkommt.

Ich persönlich habe zum jetzigen Zeitpunkt aber meine Schwierigkeiten damit dies auch zu denken. Auch wenn ich nicht Anhänger der aktuellen Landesregierung bin, bin ich auch keiner der aktuellen Opposition. Denn was hier die SPD versucht, halte ich für verfrüht und reines Wahlkampfgetöse. So eine Anfrage, die Herr Neumann eigentlich schon innerhalb seiner Fraktion selber beantwortet bekommen hätte, da diese kurz vorher selber die Landesregierung gestellt habe. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde nämlich im Dezember 2016 im Bundestag und im Bundesrat beschlossen. Da (im Grunde sogar schon früher) wäre es schon Aufgabe der alten Landesregierung gewesen ein Landesausführungsgesetz vorzubereiten und vorzulegen. Dies ist bis zum 14. Mai nicht geschehen. Inzwischen ist aber eine neue Landesregierung noch keine 100 Tage im Amt und schon wirft die SPD der CDU/FDP-Regierung Nachlässigkeit vor.

Diese Anfrage (die Antwort lasse ich mal aus, da diese meiner Meinung nach keine Überraschungen beinhaltet) ist unnötig und verfrüht. Die SPD kann gerne den eigenen Gesetzesentwurf einbringen, den sie seit Dezember 2016 selber entworfen hat.

Über

Seit 1978 Erdenbürger Seit 2008 Fachmann für Systemgastronomie Seit 2009 im Vest Seit 2012 Ausbilder im Gastgewerbe Seit 2012 Mitglied der Piratenpartei Seit 2013 Mitläufer Seit 2014 Prüfer im Gastgewerbe Seit 2014 Mitglied des Ausschuss für Bildung des Kreistag Recklinghausen Seit 2015 Büropirat des vKV Recklinghausen Seit 2016 in Recklinghausen Seit 2017 hier auf diesem Blog

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